Die Homöopathie wurde vom deutschen Arzt und Apotheker Samuel Hahnemann (1755-1843) entwickelt.
Unzufrieden mit der Medizin seiner Zeit, die vor allem in Aderlässen und Mischungen von zum Teil giftigen Substanzen bestand, entwickelte er eine Methode, Arzneien individuell und gezielt einzusetzen.
Er entdeckte durch viele Versuche, dass Arzneien, die nach dem Ähnlichkeitsgesetz eingesetzt werden, besser, gezielter und sanfter wirken. Dafür entwickelte er die sogenannte Arzneimittelprüfung, die darin besteht, dass Stoffe von gesunden Menschen eingenommen werden, bis sie Beschwerden bekommen, die dann notiert werden. Und genau die Beschwerden, die bei Gesunden durch die Arzneimittelprüfung hervorgerufen werden, können bei Kranken durch diese Arznei geheilt werden.
Heilungen nach dem Ähnlichkeitsgesetz gab es in der Geschichte durchaus immer wieder, allerdings war Hahnemann der erste, der dieses Gesetz systematisch erforschte und anwandte. Beispiele in der Geschichte sind in der Bibel 2. Buch Moses Kapitel 32 zu finden (die Geschichte vom goldenen Kalb), sowie die Heilung der Wunde des Achilles beim Kampf um Troja in der Ilias.
Hahnemann suchte auch nach einem Weg, Arzneistoffe auf eine ungefährliche und sanfte Art verabreichen zu können. Durch jahrelange Versuche entwickelte er das Verfahren der Potenzierung, welches in wiederholtem Verreiben, Verdünnen und Verschütteln von Substanzen besteht.
Bei den C-Potenzen, die in der Regel als Kügelchen (Globuli) verabreicht werden, besteht das Verdünnungsverhältnis 1:100, bei den flüssigen Q-Potenzen ist das Verdünnungsverhältnis 1:50000 je Potenzstufe.
Schließlich wird durch intensive mechanische Verarbeitung der Arzneistoffe die allen Substanzen innewohnende Information auf die Trägersubstanz übertragen.
Homöopathie ist eine Therapie des Individuums. Die Arzneiwahl geschieht nicht nach Diagnosen, sondern aufgrund der individuellen Besonderheiten jedes Kranken. Darum ist eine genaue Erforschung der Zustände und Erscheinungen der Beschwerden notwendig. Der Homöopath sucht dann die zum individuellen Kranksein – einschließlich biographischer Momente und des familiären Hintergrundes – insgesamt und ganzheitlich passende Arznei aus. Für ein Erstgespräch werden deshalb ein bis zwei Stunden veranschlagt.
Begleitende Maßnahmen wie Änderungen der Lebensordnung und der Ernährung unterstützen die Heilung.
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Dr. med. Christoph Heim
Arzt für Allgemeinmedizin
Homöopathie/Naturheilverfahren
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72070 Tübingen
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Gültig ist die Berufsordnung der Landesärztekammer in Baden-Württemberg.
Zugehörige Kammer: Bezirksärztekammer Südwürttemberg.
Als Aufsichtbehörde zuständige Ärztekammer: Bezirksärztekammer Südwürttemberg.
Approbation zum Arzt verliehen vom Regierungspräsidium Stuttgart.
Promotion zum Doktor der Medizin in Deutschland von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Berufsrechtliche Regelung: Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Gültig ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
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Die homöopathische Behandlung ist eine zeitaufwendige Methode. Dies wurde inzwischen auch vom Gesetzgeber und manchen Krankenkassen anerkannt. Eine zunehmende Anzahl von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt die homöopathischen Leistungen qualifizierter Ärzte im Rahmen der sogenannten Integrierten Versorgung. Eine Liste dieser teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf der Website des Zentralvereins Homöopathischer Ärzte.
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